Krankentagegeld
Im Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung sechs Wochen lang. Danach übernimmt das die Krankenkasse, diese zahlt jedoch keinen Nettolohn mehr, sondern zwischen 70 und 90% davon, je nach Lohnsteuerklasse. Maximal 83,13€ pro Kalendertag.
Eine längere Erkrankung ist also mit finanziellen Einbußen verbunden.
Vor diesem Einkommensausfall bei Krankheit kann man sich durch privates Krankentagegeld schützen. Das können alle machen, die gesetzlich versichert sind. Also sowohl Angestellte, als auch Selbständige. Die Höhe des Krankengeldes kann man individuell gestalten. Insgesamt darf jedoch das private und gesetzliche Krankentagegeld das Netto-Einkommen nicht übersteigen. Vereinbaren Sie individuell.
Der Versicherer zahlt das vereinbarte Tagegeld ab der siebten Krankheitswoche - also sobald die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber endet.
Wichtig: Das Krankentagegeld nicht mit dem Krankenhaustagegeld verwechseln. Die
Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes, nicht für jeden Tag der Krankschreibung.
Preisbeispiel
39-jähriger Angestellte, 50€ ab dem 43 Tag, ab 9,30€ im Monat.