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Privat-Rechtsschutz

 

Privat Rechtschutz

 

Rechtsschutzversicherung

 

Eine Sache ist es Recht zu haben, eine andere aber Recht zu bekommen.

Viele Menschen verzichten oft aus Angst vor hohen Anwalts- und Prozesskosten auf ihr gutes Recht. Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr nützlich sein, um sein Rechte juristisch durchzusetzen.

Es gibt aber auch einige Ausnahmen wo die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt. Nur bei entsprechenden Erfolgsaussichten übernimmt die Rechtsschutzversicherung Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten.

 

Das Prinzip

Ob man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird und die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, Streit mit dem Arbeitgeber wegen nicht bezahlten Überstunden oder der Handwerker wieder  gepfuscht hat - um sein Recht bei derartigen Streitigkeiten durchzusetzen führt der Weg leider häufig nicht an einem Anwalt oder sogar einem Gericht vorbei.

Wenn man einen Rechtsstreit gewinnt, dann ist alles gut und alle Kosten zahlt die gegnerische Seite. Doch beim Verlieren muss man die Anwaltsrechnungen, Gutachtergebühren und Gerichtskosten aus eigener Tasche bezahlen und das kann schnell sehr teuer werden.

Deswegen ist eine solide Rechtsschutzversicherung sehr wichtig. Der Versicherer sorgt mit Fachkenntnissen und finanzieller Unterstützung dafür, dass man sein Recht ohne finanzielles Risiko bekommt, er zahlt auch im Streitfall alle angefallenen Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

 

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt für alle Anwalts- und Gerichtskosten, die bei einer Streitigkeit oder einem Prozess anfallen. Dazu kommen häufig noch die Kosten für Sachverständigen-Gutachten und Zeugen. 

Verliert man eine Auseinandersetzung vor Gericht, hat man sämtliche Kosten, also auch die des Gegners, zu tragen.

Aber auch wenn man einen Rechtsstreit gewinnt, kann man auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn etwa der Prozessgegner zahlungsunfähig ist.

Endet das Gerichtsverfahren mit einem Vergleich, so werden Kosten zwischen den Parteien entsprechend aufgeteilt. Hier müssen jeweils Kläger und Angeklagter gemeinsam für die Kosten aufkommen.

Schon bei einem Streitwert von 5.000 Euro belaufen sich die Gerichtskosten in der 1. Instanz ohne Berufung auf ca. 1.500 Euro. In 2. Instanz auf ca. 3.200 Euro und in 3. Instanz auf ca. 6.000 Euro.

Rechtsschutz zahlt auch in der Regel Kosten, die bei einem außergerichtlichem Schlichtungsverfahren anfallen. In manchen Bundesländern ist dieses Verfahren vor einem gerichtlichen Prozess vorgeschrieben.

 

In welchen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Die Rechtsschutzversicherung schützt vor finanziellen Risiken in vielen Bereichen - doch sie kann nicht alle denkbaren Fälle abdecken, wenn die Beiträge für die Kunden erschwinglich bleiben sollen.

Bei folgenden Fällen  leistet die Rechtsschutzversicherung nicht: alle Streitigkeiten rund um den Hausbau, Verfahren wegen Parkverstößen im Straßenverkehr, Auseinandersetzungen um Spiel- und Wettverträge sowie Spekulationsgeschäfte oder in Fällen, die das Handelsrecht betreffen.

Im Erbrecht werden im Regelfall nur die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernommen, wenn eine Veränderung der Rechtslage, etwa durch Tod eines Erblassers, das erforderlich macht. Gleiches gilt für das Familienrecht. Auch Streitigkeiten zwischen gemeinsam in einer Police versicherten Personen sind in der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen.

 

Wie viel kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Versicherungen kosten Geld und manch einer meint, dass gerade die Rechtsschutzversicherung verzichtbar ist. Doch ein Verkehrsunfall, die unerwartete Kündigung vom Arbeitgeber oder Ärger mit dem Vermieter lassen sich leider weder voraussehen noch vermeiden.

Da sich solche Fälle meistens nicht gleich schlichten lassen, kommt man um einen Rechtsstreit nicht herum.

Eine Rechtsschutzversicherung ist also auf alle Fälle empfehlenswert.

Alle Rechtsschutzversicherer unterscheiden in der Beitragskalkulation zwischen Angestellten und Selbständigen. Einen Verkehrsrechtsschutz bekommt ein 25 jähriger, alleinstehender Angestellter schon unter 100 Euro jährlich. Werden zusätzlich noch Privat- Arbeit und Wohnung versichert, liegt der Beitrag (je nach gewählter Selbstbeteiligung) zwischen 170-270 Euro, je nach gewählter Selbstbeteiligung und Versicherungssummen.

Bei Selbständigen sind die Prämien für gleiche Risiken ca. 25% teurer.

 

Die richtige Police

Welchen Rechtsschutz brauche ich?

Jeder Rechtsschutzversicherer bietet die Policen mit verschiedenen Bausteinen an, so dass man sich den gewünschten Versicherungsschutz beliebig zusammenstellen kann. Privat, Verkehr, Wohnung und Arbeit-Rechtsschutz

Diese Bausteine kann man je nach Berufs- und Lebenssituation wahlweise hinzufügen oder entfernen.

Die Angestellten, die auch eine eigene Wohnung besitzen, sollten am besten gleich alle vier Bausteine wählen.

Genauso wichtig wie die Auswahl der Bausteine, ist auch die Höhe der  Versicherungssumme. Die Experten von Verbraucherzentrale Bayern empfehlen eine Versicherungssumme für Deutschland von mindestens 350.000€, weltweit mindestens 100.000€ und die Höhe der Strafkaution auf mindestens 100.000€.

 

Privat-Rechtsschutz

Versichert sind alle privaten Streitigkeiten, ein klassisches Beispiel hier ist der im Straßenverkehr gezeigte "Vogel", eine Rangelei in einer Bar oder Disco.

Aber auch die Teilnahme am öffentlichen Verkehr, als Fahrgast oder Fußgänger oder auch Streitigkeiten aus Bußgeldbescheiden und gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt sind Fälle für den privaten Rechtsschutz.