VM-Berger.de - nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.

Betriebliche Altersvorsorge

 

Betriebliche Altersvorsorge

 

Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) ist eine Form der Vorsorge, die vom Staat gefördert wird.

Jede Arbeitnehmer in Deutschland hat seit dem 01.01.2002 einen rechtlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das heißt jeder Arbeitgeber muss auf Wunsch diese Form der  Altersvorsorge ermöglichen und zwar unabhängig von der Größe des Betriebes.

 

 

 

Das Prinzip

Ein Teil des Brutto-Gehalts des Arbeitnehmers wandert über die Firma in eine Versicherung. Für diesen Teil des Gehalts werden keine Steuern und keine Sozialversicherungen fällig - das ist die staatliche Förderung.

Der Arbeitnehmer ist hier die zu versichernde Person, der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.

Nach Ablauf der Laufzeit (frühestens mit 62) hat der Arbeitnehmer eine Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung. Auch eine Mischform ist möglich.

Bei den  BAV-Verträgen kann man auch folgende Zusatzversicherungen abschließen, ähnlich wie bei einer privaten Rentenversicherung:

* Berufs -und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

* Todesfallabsicherung

* Hinterbliebenen Rente

* Unfallzusatzversicherung

Die meisten Versicherungsformen, die bei der privaten Altersvorsorge vorkommen, sind auch bei der BAV möglich, also: klassische und Fondsgebundene Versicherungen.

 

Die Durchführungswege

Es gibt 5 Formen der betrieblichen Altersvorsorge:

* Direktversicherung

* Pensionskasse

* Pensionsfonds

* Unterstützungskasse

* Pensionszusage

 

Die Modelle bei der BAV

Die betriebliche Altersvorsorge kann Arbeitnehmer- oder Arbeitgeber finanziert sein.

Bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge sprechen wir von einer so genannten Entgeltumwandlung. Hier wird ein Teil vom Brutto-Lohn des Arbeitnehmers nicht ausbezahlt, sondern in die BAV investiert. Möglich sind maximal 4% jährlich von der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West zu der gesetzlichen Rentenversicherung, also 2014 -2856 € (4% von 71.400).

Die arbeitgeberfinanzierte BAV ist eine freiwillige Leistung der Firma. Bei diesem Modell fließt ein Teil des Angestelltengehalts in die betriebliche Altersvorsorge, meistens statt einer Gehaltserhöhung.

 

Unverfallbarkeit

Die Unverfallbarkeit der BAV gibt Aussage darüber, ab wann der Arbeitnehmer Anspruch auf die Leistungen aus den Verträgen hat.

Die Endgeldumwandlungen nach 01.01.2001 sind sofort unverfallbar, das heißt hier hat der Arbeitnehmer sofort Anspruch auf das Geld.

Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge kann die Firma vereinbaren, dass der Arbeitnehmer erst nach 5 Jahren der Betriebszugehörigkeit und nach der Vollendung des 25 Lebensjahres Anspruch auf die Leistungen hat. Scheidet der Angestellte durch Arbeitsplatzwechsel oder Tod früher aus der Firma aus, können er oder seine Hinterbliebenen leer ausgehen.

 

Was passiert wenn die Firma pleitegeht?

Vier Formen der BAV (bis auf die Pensionszusage) sind gesetzlich insolvenzgesichert. Das heißt das Vermögen in der betrieblichen Altersvorsorge gehört nie zur Insolvenz Masse eines Unternehmers. Die Arbeitnehmer behalten immer ihre Ansprüche aus der BAV, auch wenn die Firma insolvent wird.

 

Für wen ist eine BAV geeignet?

Die Antwort auf diese Frage ist einfach: Für jeden Angestellten, der Sozialversicherungen und Steuern zahlt. Denn durch eine Entgeltumwandlung spart jeder Angestellte an Sozialabgaben  und meist auch an Steuer. Es gibt keinen "Mindestlohn", der die betriebliche Altersvorsorge voraussetzen würde und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf diese Form der Altersvorsorge.

 

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge

Die  BAV bringt viele Vorteile mit sich und zwar für beide Seiten.

Die Beiträge zur BAV sind steuer- und sozialversicherungsfrei, so profitieren die Arbeitnehmer von hoher staatlicher Förderung, die in vielen Fällen über 50% erreicht.

Die Verträge sind flexibel. Während der Ansparzeit können die Beiträge monatlich, aber auch 1-2-mal jährlich eingezahlt werden (aus Sondergratifikationen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld). Beim Ausscheiden des Arbeitsnehmers aus dem Betrieb durch Arbeitslosigkeit oder Elternzeit kann er den Vertrag weiterhin privat zahlen oder ihn beitragsfrei stellen, bis er wieder arbeitet.

Wichtig: Per Gesetz ist es gesichert, dass jeder neue Arbeitgeber einen bestehenden BAV Vertrag weiter fortführen muss.

Die Arbeitgeber profitieren auch von der Sozialversicherungsfreiheit der betrieblichen Altersvorsorge - so werden die Lohnnebenkosten gesenkt. Die Arbeitgeber finanzierte BAV ist eine attraktive Zusatzleistung die nicht jede Firma bietet. Dadurch kann man gute Kräfte länger an das Unternehmen binden.

 

Steuerliche Behandlung

In der Ansparphase sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge steuerfrei, dagegen ist die Rente (frühestens ab 62 möglich) dann zu 100% besteuert.

Eine Kapitalauszahlung ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Bei der BAV spricht man deswegen, ähnlich wie auch bei der Riester- und Rürup Rente, von "nachgelagerter" Besteuerung.

Da die persönlichen Steuersätze während des Arbeitslebens meist deutlich höher als im Rentenalter sind und die Rentner noch über einen Freibetrag verfügen, kann der Großteil der BAV-Sparer davon profitieren.

 

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist die populärste Form der betrieblichen Altersvorsorge in kleineren und mittleren Betrieben, da diese meistens weder über eine Pensionskasse noch über Pensionsfonds verfügen.

Für die Verträge nach dem 01.01.2004 sind bei der Gehaltsumwandlung 4% der BBG West (Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung) im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Das sind im Jahr 2014 - 2.856€. Darüber hinaus sind noch weitere 1.800€ steuerfrei.

Die Beiträge zur Direktversicherung kann man flexibel gestalten. Es sind sowohl monatliche als auch Sonderzahlungen möglich (Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Bonuszahlungen).

 

Pensionskasse

Die Pensionskassen werden meistens in mittleren und größeren Betrieben eingerichtet. Sie haben die Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und verwalten das dort im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlte oder vom Arbeitgeber finanzierte Vermögen durch Entgeltumwandlung. Später zahlt die Pensionskasse die Altersrente oder das Alterskapital aus.

Die maximal förderfähigen Beiträge entsprechen hier denen der Direktversicherung, also bis 4% der BBG Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit. Zusätzlich 1.800 € steuerfrei.

 

Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist die jüngste Form der betrieblichen Altersvorsorge, die erst zum 01.01.2002 eingeführt wurde. Die Pensionsfonds verwalten und sichern das Vermögen  der BAV, ähnlich wie die Pensionskassen.

Für die Pensionsfonds gelten liberalere Kapitalanlagemöglichkeiten, als für die anderen Durchführungswege - der Gesetzgeber erlaubt hier einen höheren Aktienanteil. Deswegen sind hier die Chancen aber auch Risiken etwas höher.

Die Förderungsgrenzen sind mit denen der Direktversicherung und Pensionskassen identisch.

 

Die Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse funktioniert ähnlich wie die Pensionskasse oder der Pensionsfonds. Sie verwaltet das Vermögen der betrieblichen Altersvorsorge.

Im Vergleich zu den anderen Formen der BAV hat sie aber einen großen Vorteil. Die Steuerfreiheit der eingezahlten Prämien ist hier unbegrenzt! Sie ist also ein idealer Durchführungsweg der BAV für alle Arbeitnehmer mit höheren Einkommen, wie Führungskräfte, Gesellschafter, Geschäftsführer oder Vorstände.

Andererseits ist die Unterstützungskasse wenig flexibel. Bei Ausscheiden aus dem Betrieb ist eine private Zahlung der Vertragssumme nicht möglich. Die Fortführung beim neuen Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

 

Die Pensionszusage

Bei der Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles (Rente, Tod, Invalidität) die vereinbarte Leistung zu zahlen. In der Regel ist das eine Betriebsrente.

Die Pensionsrückstellungen, also Aufwendungen für die Pensionszusage, kann der Arbeitgeber voll steuerlich geltend machen. Es gibt keine direkten Einschränkungen zur Höhe der Zusage, jedoch muss eine gewisse Angemessenheit schon vorliegen.

Die Pensionszusage als BAV Durchführungsweg ist eigentlich nur für zwei Berufsgruppen geeignet. Das sind zum einen die leitende Angestellten, die das Unternehmen länger an sich binden will und zum anderen die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.

 

 Förderung Betriebliche Altersvorsorge