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Krankenzusatzversicherung

 

Krankenzusatzversicherung

 

 

Das Prinzip

Ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) schließt zusätzlich eine private Kranken-Zusatzversicherung (ZKV) ab, um die Leistungen der GKV zu ergänzen.

Wie auch bei der privaten Vollversicherung kann man die Kranken-Zusatzversicherung durch eine individuelle Tarifauswahl an persönliche Bedürfnisse anpassen.

Durch die ständigen Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient immer größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln. Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung (ZKV) kann man die medizinische Versorgung deutlich verbessern.

Die ZKV kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden, wie z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die privatärztliche Behandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

 

Welche  Leistungen bietet die Krankenzusatzversicherung?

Die zahlreichen Leistungen, die eine ZKV bietet, kann man beliebig individuell vereinbaren. Das sind:

* Heilpraktiker und andere alternative Heilmethoden

* Brillen und Kontaktlinsen

* Heil - und Hilfsmittel

* Zahnersatz

* Freie Krankenhausauswahl

* Unterbringung im 1-2 Bettzimmer mit Chefarztbehandlung

* Kurkosten

* Kranken- und Krankenhaustagegeld

* Auslandskrankenversicherung

 

Für wen ist eine Krankenzusatzversicherung geeignet?

Die Lücken bei der medizinischen Versorgung durch die gesetzlichen Kassen werden immer größer. Deswegen ist eine ZKV für jeden gesetzlich Versicherten sinnvoll, egal  ob Angestellter, Selbstständiger, Hausfrau oder Kind.

Alle gesetzlich Versicherten können durch die Krankenzusatzversicherung die gesetzlichen Leistungen deutlich verbessern.

 

Wie viel kostet eine Krankenzusatzversicherung?

Auf die  Beiträge in der ZKV haben die gleichen Faktoren Einfluss, wie die der privaten Vollversicherung - d.h. Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss.

Je früher man sich für eine private Krankenzusatzversicherung entscheidet, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung erfolgt jedoch eine Risikoprüfung. Bei der Antragsstellung fragen die Versicherer nach Krankheiten, Unfällen, Krankenhausaufenthalten oder nach dem Zustand der Zähne. Der Abfragezeitraum gilt von 3 bis 5 Jahren rückwirkend.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Gesellschaften meist einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jeder Anbieter beurteilt die Risiken gleich. Deswegen sollte man bei mehreren Versicherern nach dem Versicherungsschutz fragen.

Beiträge für die private Krankenzusatzversicherung sind übrigens steuerlich absetzbar. Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen, die man als Sonderausgaben geltend machen kann. Dasselbe gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

 

Wartezeiten

Bei Abschluss einer Krankenzusatzversicherung gibt es generell so genannte Wartezeiten.

Das heißt man zahlt mit dem Beginn der Versicherung die vereinbarten Beiträge, den Versicherungsschutz kann man jedoch erst nach einer gewissen Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Zähnen, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Psychotherapie betragen die Wartezeiten 8 Monate. Bei allen anderen Behandlungen 3 Monate.

 

Preisbeispiel

26-jährige Frau, stationärer Tarif mit 2-Bettzimmer und Chefarztbehandlung, freie Krankenhusauswahl bundesweit, ab 12€ im Monat.