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Bauherren Haftpflicht

 

 

Ein Hausbau bringt immer finanzielle Risiken mit sich. Und zwar geht es hier nicht nur um kalkulierte Baukasten, sondern auch um das Arbeiten oder den Aufenthalt auf der Baustelle. Das kann unter Umständen gefährlich sein. Für diese Risiken an Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet immer der Bauherr.

Ereignet sich auf der Baustelle ein Unfall, infolge dessen ein Bauarbeiter verletzt wird, kann dies millionenschwere Folgen für den Bauherren haben. Es könnte bis zum finanziellen Ruin kommen, vor allem wenn der Geschädigte dauernde Gesundheitsschäden erleidet. Gegen einen solchen Fall sichert die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

 

Diese Versicherung  bietet auch einen Schutz gegen Schadenersatzansprüchen, die aus der Verletzung von Sicherungsvorschriften (z.B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung, unsachgemäße Lagerung von Baumaterial, mangelhafte Absicherung von Gruben, etc.) resultieren. Das gilt bei der Durchführung von allen Bauvorhaben - sowohl bei Neubau als auch bei Renovierung.

Der Bauherr ist verpflichtet seine Baustelle so abzusichern, dass sich niemand verletzen kann. Es ist aber möglich und üblich, dass der Bauherr diese Pflicht auf Bauunternehmer und Bauleiter weiter delegiert. Allerdings haftet er weiterhin für die Überwachung der von ihm delegierten Pflichten.

 

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine begrenzte Bauherrenhaftpflicht (meist bis ca. 50.000 Euro) inbegriffen, was für ein Hausbau oder eine größere Sanierung bei weitem nicht ausreichend ist. Daher ist es immer ratsam dies vor einem Bauvorhaben zu überprüfen und eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

 

Preisbeispiel

Ein- Familienhaus, Neubau, 140 qm Wohnfläche, Versicherungssumme 3.000.000€, ab 80€ im Jahr.