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Vermögenswirksame Leistung

 

Vermögenswirksame Leistung

 

 

Die Vermögenswirksame Leistung (VWL) ist eine vom Arbeitgeber bezahlte Sparzulage, die auch staatlich gefördert wird. Der Sparer profitiert hier also doppelt. Obwohl in Deutschland ca. 23 Millionen Menschen (Angestellte, Beamten, Azubis) Anspruch auf die VWL haben, nehmen das Geld tatsächlich nur ca.14 Millionen in Anspruch.

 

Das Prinzip

Die Vermögenswirksame Leistung ist eine Geldleistung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer. Die Firma überweist monatlich zusätzlich zum Brutto-Lohn zwischen 6 und 40€. Gleichzeitig wird der selbe Betrag vom Netto-Gehalt auf einen separaten Sparvertrag überwiesen. Der Arbeitnehmer kann die Prämie auf maximal 40€ aufstocken, muss er aber nicht. Die Höhe der Sparleistung vom Arbeitgeber hängt von den Tarif- und Arbeitsverträgen ab.

Alle Sparverträge haben eine bestimmte Laufzeit von 6 bis 45 Jahren.

Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen werden die Anlageformen vom Staat durch das 5. Vermögensbildungsgesetz gefördert.

Da die VWL eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, hat der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch darauf. Er kann aber seinen VWL-Vertrag auch selbst absparen und somit die Förderung erhalten.

 

Wer hat Anspruch auf die Vermögenswirksame Leistung?

Jeder Festangestellte, Beamte, Soldat, Auszubildende ab dem 16 Lebensjahr. Aber wie bereits gesagt, ist die VWL eine freiwillige Leistung der Firma.

 

Welche Formen der Vermögenswirksamen Leistung gibt es?

* Banksparpläne

* Aktienfonds-Sparen

* Bausparverträge

* Riester-Rente

* Betriebliche Altersvorsorge

 

Wie funktioniert die Förderung?

Bei einigen VWL-Formen ist die Förderung an das Einkommen und die Laufzeit gebunden.

Bei Aktienfonds beträgt der staatliche Zuschuss 20% bis zum maximalen Jahresbetrag von 400€. Die Einkommensgrenzen sind 20.000€ zu versteuerndes Einkommen (entspricht ca. 23.000€ brutto) bei Singles und 40.000€ zu versteuerndes Einkommen bei Ehepaaren (ca. 46.000€ brutto). Die Zulagen bekommt man jedoch erst nach Ende der so genannten Sperrfrist, also nach Beendigung des Vertrags nach 6 Jahren.

Bausparvertrag: Hier beträgt die Förderung von 8,8% bis maximal 470€ im Jahr. Grenzen des zu versteuernden Einkommens: Singles bis 17.900€ (ca. 20.900 brutto), Ehepaare bis 35.800 (ca. 41.800€ brutto).

Die Sperrfrist beträgt hier 7 Jahre.

Banksparpläne werden staatlich nicht gefördert, dafür geben einige Institute am Ende der Laufzeit von 6 Jahren einen einmaligen Bonus in Höhe von 10 - 14% des Gesamtguthabens.

Die Riester-Rente über die VWL wird wie ein normaler Riester-Vertrag gefördert - mit Zulagen und gegebenenfalls Steuerersparnissen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer von dem VWL-Betrag keine Steuer und keine Sozialversicherungen.

Wichtig: Da hier die VWL-Prämie nicht vom Netto- sondern vom Brutto-Lohn abgebucht wird, ist die Förderquote mit Abstand am größten!

 

Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?

Werden die Verträge, die Sparfristen haben, vor ihrem Ablauf gekündigt, verliert der Sparer seinen Anspruch auf die staatliche Förderung oder den Bonus der Bank.

Bei Riester-Verträgen muss man die Zulagen und ein eventuelles Steuerersparnis zurückzahlen.

 

Welcher Vertrag ist der beste?

Diese Frage kann man nicht eindeutig beantworten. Es kommt dabei auf die individuelle  Situation des Anlegers an. Hier sind die Einkommensgrenzen, die persönliche Situation (alleinstehend oder Familie), die zukünftige finanzielle Planung (evtl. Kauf einer Immobilie) und die Mentalität der Anlegers zu beachten.

Wegen der Vielfältigkeit der staatlichen Zuschüsse, der großen Anzahl von Produkten und Anbietern auf dem Markt, sollte man am besten die Beratung eines unabhängigen Maklers in Anspruch nehmen.

Wichtig ist hier nicht nur die Auswahl des richtiges Produkts und Anbieters, sondern auch die optimale Nutzung der Förderung.