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Sozialversicherungsbefreiung

 

Sozialversicherungsbefreieung

 

Jeder Angestellte in Deutschland muss Beiträge an die Sozialversicherungen entrichten (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung), ist also sozialversicherungspflichtig. Unter gewissen Umständen ist es jedoch möglich sich von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht zu befreien.

 

Bei welchen Personen ist die Befreiung möglich?

* Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

* Mitarbeitender Gesellschafter

* Vorstand einer Aktiengesellschaft

* Angestellter Familienangehöriger oder Lebensgefährte mit gleicher Anschrift

In allen Fällen muss zuerst fachmännisch überprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Befreiung vorliegen und ob diese möglich ist. Wenn ja, dann erfolgt ein Antrag auf die Befreiung.

Besonderes bei den angestellten Familienangehörigen/Lebensgefährten ist das ein sehr prickelndes Thema. Obwohl diese Personengruppe jahrelang Beiträge in die Arbeitslosenversicherung zahlt, hat sie oft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie jeder andere Angestellte!

 

 

Welche Vorteile hat die Sozialversicherungsbefreiung?

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bringt für den betroffenen erhebliche Vorteile mit sich.

Bei der Krankenversicherung hat man die Wahl zwischen der freiwilligen, gesetzlichen oder privaten Kasse.

Bei der  Vorsorge wechselt man von Umlageverfahren in das kapitalgedeckte System. So kann man die eigene Arbeitskraft durch die private Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich besser absichern, als gesetzlich durch die Erwerbsminderungsrente. Auch die privat angesparte Altersrente ist deutlich höher als die gesetzliche.

 

Wie kann man sich von der Sozialversicherungspflicht befreien?

Die Befreiung ist nicht einfach. Nach der Feststellung, ob sie überhaupt möglich ist, erfolgt ein kompliziertes Verfahren, das man am besten einem Anwalt überlassen sollte.

Unser Haus überprüft für Sie zuerst die Möglichkeit auf Befreiung und führt bei guten Erfolgsaussichten das ganze Clearing-Verfahren gemeinsam mit einem Fachanwalt durch.