VM-Berger.de - nutzt Cookies, um bestmögliche Funktionalität bieten zu können.

Betriebshaftpflicht

 

Betriebshaftpflicht

 

Die Experten halten die Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) nach der Krankenversicherung für die zweitwichtigste Absicherung für Selbständige und Unternehmer.

Jede Firma haftet in Deutschland für die verursachten Schäden unbegrenzt - das bedeutet mit seinem gesamten Vermögen. Für kleine und mittlere Betriebe können daraus resultierte Ersatzforderungen oft ein finanzielles Ende bedeuten, denn die Einzelunternehmer haften auch mit ihrem Privatvermögen für die Schäden. Besonderes bei Personenschäden können die Kosten schnell eine Millionenhöhe erreichen.

 

Das Prinzip

Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt Entschädigungen für berechtigte Personen, Sach-oder Vermögensschäden, die durch die betriebliche Tätigkeit einem Dritten schuldhaft verursacht wurden. Ein Vermögensschaden entsteht, z.B. wenn eine Person nach einer Verletzung eine Zeitlang nicht arbeiten kann und dadurch weniger Einkommen hat.

Außerdem hat die Betriebshaftpflichtversicherung die Funktion des "passiven Rechtsschutzes".

Das bedeutet die unberechtigten Schadensersatzansprüche werden abgewehrt. Dabei übernimmt die BHV kosten für Gutachter, Anwälte und einen eventuellen Prozess.

Den Versicherungsschutz hat nicht nur der Inhaber, sondern alle Mitarbeiter des Betriebes inklusive Teilzeitkräfte und Auszubildende.

Vorsicht: Nicht bei allen Branchen und nicht bei allen Versicherern sind so genannte Subunternehmen versichert. Gibt man Aufträge an Subunternehmen weiter, sollte man unbedingt die Deckung überprüfen.

 

Wo gilt die BHV?

Die Betriebshaftpflichtversicherung gilt für alle beruflichen Aktivitäten der Firma, das heißt sowohl in eigener Betriebstätte, als auch beim Kunden oder an öffentlichen Stellen.

Ist ein Unternehmer auch im Ausland tätig, sollte man den Versicherungsschutz genau überprüfen, denn oft gibt es hier Einschränkungen, besonders im außereuropäischen Ausland.

Generell bieten die meisten Versicherer eine Deckung innerhalb von Europa oder der EU.

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Die Experten empfehlen eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Für Vermögensschäden kann sie auch geringer sein.

Je nach Branche kann die Versicherungssumme nach oben oder nach unten variieren.

 

Wonach richtet sich der Beitrag?

Die Prämie hängt zunächst vom versicherten Risiko ab. Ein Kosmetikstudio ist deutlich günstiger zu versichern, als eine Bau-Abbruch Firma.

Weiter Faktoren sind hier noch, unabhängig von der Branche, die Anzahl der beschäftigten Personen und der Jahresumsatz oder die Jahreslohnsumme. Bei manchen Betrieben ist noch die Anzahl der Betriebsstätten von Bedeutung.

 

Was ist vor dem Abschluss zu beachten?

Nicht in allen Branchen ist die ausgeübte Tätigkeit so klar definierbar, wie zum Beispiel bei einem Friseursalon oder einem Restaurant. Besonderes bei Handwerksbetrieben sind die Tätigkeiten oft vielseitig und komplex. Ein Hausmeister zum Beispiel kann noch zusätzlich Gartenpflege, Gebäudereinigung und auch gelegentlich kleine Malerarbeiten ausüben.

Daher ist es wichtig dem Versicherer alle erdenklichen Bereiche des Betriebs zu benennen.

Passiert der Schaden bei einer Tätigkeit, die nicht angegeben wurde, ist der Versicherungsschutz in Gefahr.

 

Schadensbeispiele

Lebensmittelvergiftung:

Ein Gast in der Eisdiele bekommt vom Eis eine Salmonellenvergiftung, erkrankt schwer und wird im Krankenhaus behandelt. In dem Fall wird die Krankenkasse einen Regress für die Behandlungskosten vom Eisdielen-Inhaber verlangen. Ein Schmerzensgeld kann noch dazu kommen.

Unfall beim Dachdecken:

Der Dachdeckerbetrieb renoviert das Dach eines Mehrfamilienhauses. Durch Unaufmerksamkeit eines Arbeiters fällt ein Ziegel hinunter und verletzt einen Fußgänger am Kopf.

Auf der Baustelle:

Der Baggerarbeiter gräbt eine Grube für den Keller eines Hauses. Dabei beschädigt er eine Wasserleitung. Die naheliegende Straße wird überschwemmt, die Leitung muss repariert werden.

Kfz-Werkstatt:

Nach einem Reifenwechsel schraubt der Mechaniker ein Rad nicht fest genug. Der Kunde fährt daraufhin in hohem Tempo auf der Autobahn, das Rad löst sich. Es kommt zum schweren Unfall mit Invalidität als Folge. Hier könnten die Schadenersatzansprüche schnell Millionenhöhe erreichen.

 

Preisbeispiel

Hausmeisterservice mit Winterdienst und 2 Angestellten, Jahresumsatz 80.000€, ab 300€ im Jahr.